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VwGH 15. 2. 2011, 2010/05/0153 (Baurecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1244ZfV 2011, 819 Heft 5 v. 31.10.2011

Oö BautechnikG: § 18 Abs 1 (Belichtung und Belüftung; Räume sind natürlich zu belichten und zu belüften; kein Recht auf Belichtung aus einem Nachbargrundstück)

§ 18 Abs 2 (Lichteinfallswinkel; maximal 45 Grad, es sei denn, die zulässige oder vorhandene Bebauung einer Nachbarliegenschaft bedingt einen größeren Lichteinfallswinkel)

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