NAG: § 11 Abs 2 Z 4 und Abs 5 (Versagung einer Niederlassungsbewilligung; Beurteilung der Erteilungsvoraussetzungen; Unterhaltsansprüche; Nachweis der Unterhaltsmittel auch durch Spareinlagen; Einkommen des Unterhaltspflichtigen; keine Schmälerung durch Wohnkosten)
§ 11 Abs 3 (Interessenabwägung, öffentliche Interessen, keine absolute Priorität bei vermeintlich nicht ausreichenden Unterhaltsmitteln)