LDG: § 80 Abs 1 (vorläufige Suspendierung)
§ 80 Abs 3 (Suspendierung, Voraussetzungen; Verdacht; Befangenheit eines Senatsmitgliedes, unterbliebene Zeugeneinvernahmen, fehlende Berücksichtigung der zwischenzeitigen Ergebnisse des gerichtlichen Vorverfahrens)