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VwGH 22. 12. 2010, 2010/06/0211 (Baurecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/956ZfV 2011, 631 Heft 4 v. 19.9.2011

Bgld BauG: § 21 Abs 1 (Parteien; Bauwerber, Grundeigentümer, Nachbarn, deren Grundstück nicht weiter als 15 m vom Baugrundstück entfernt)

§ 21 Abs 2 (Nachbar, zulässige Einwendung; Behauptung der Verletzung in seinen Rechten)

§ 21 Abs 3 (im Privatrecht gründende Rechte; Einigungsversuch, ohne Einigung Verweisung auf den Rechtsweg)

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