Vlbg BauG: § 8 (Immissionen; kein Verwendungszweck, der eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder Gefährdung der Nachbarn erwarten lässt; Ortsüblichkeit unter Berücksichtigung der Flächenwidmung zu beurteilen; mehrgeschoßiges Gebäude, Erteilung der Baubewilligung mit der Feststellung, die Nutzung eines Teils sei nicht projektsgegenständlich; rechtswidrig im Hinblick auf das subjektive Recht, keinen aus der Nutzung zu erwartenden ortsunüblichen Immissionen ausgesetzt zu sein)