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VwGH 16. 12. 2010, 2008/07/0150 (Abfallwirtschaft)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/925ZfV 2011, 616 Heft 4 v. 19.9.2011

ALSAG: § 17 Abs 1 (Landeshauptmann ist zuständige Behörde zur Entscheidung über die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung oder Sanierung von Altlasten nach bestimmten §§ des WRG 1959, der GewO 1994 und des AWG 2002)

Seite 616


AVG: § 66 Abs 2 (Behebung des Bescheides und Zurückverweisung an die untergeordnete Behörde; Voraussetzungen)

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