B-VG: Art 137 (VfGH, Zuständigkeit; Kausalgerichtsbarkeit; vermögensrechtlicher Anspruch gegen Gebietskörperschaft; klinischer Mehraufwand in Universitätskrankenanstalten; Verpflichtung zur Kostentragung des Bundes, ungeachtet der Ausgliederung der Universitäten; keine Derogation öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zwischen Bund und Land durch das UG 2002)