B-VG: Art 89 Abs 1 (Gericht, Bedenken gegen ein anzuwendendes Gesetz; Antrag auf Aufhebung an den VfGH; ausreichende Darlegung, die die Beurteilung, ob die Anwendung denkmöglich ist, ermöglicht; Anfechtung einer Entschädigungsregelung, die an die Widmung der umliegenden Grundstücke anknüpft, keine Darlegung der Widmung der umliegenden Grundstücke)
Art 139 Abs 1 (Verordnungsprüfung)