BSVG: § 2 Abs 1 Z 1 (Pflichtversicherung; land(forst)-wirtschaftliches Nebengewerbe, das neben einer die Pflichtversicherung begründenden Betriebsführung ausgeübt wird)
§ 23 Abs 4b (Berechnung der Beitragsgrundlage für ein land(forst)-wirtschaftliches Nebengewerbe; zutreffende Berücksichtigung einer Beihilfe für den Verkauf verarbeiteter Schulmilchprodukte als beitragsgrundlagenerhöhende Einnahme)