PersonenstandsG: § 3 Abs 1 (Ehebuch)
§ 8 Abs 2 (Eintragung der Eheschließung in das Ehebuch)
§ 16 (Änderung einer Beurkundung, wenn sie nach der Eintragung unrichtig geworden ist)
PersonenstandsG: § 3 Abs 1 (Ehebuch)
§ 8 Abs 2 (Eintragung der Eheschließung in das Ehebuch)
§ 16 (Änderung einer Beurkundung, wenn sie nach der Eintragung unrichtig geworden ist)