B-VG: Art 140 Abs 1 (Gesetzesprüfung, Individualantrag; keine Legitimation; kein unmittelbarer Eingriff in Rechtssphäre; keine aktuelle Betroffenheit)
AuslBG: § 28b Abs 2 Satz 2 idF BGBl I 2002/68 (zentrale Verwaltungsstrafevidenz; Zurechnung einer Strafe, wenn sie entweder gegen den Bewerber, Bieter oder Subunternehmer selbst oder gegen ein verantwortliches Organ oder einen verantwortlichen Beauftragten rechtskräftig verhängt wurde)