B-VG: Art 118 Abs 6 (Gemeinde; Wirkungsbereich; ortpolizeiliche Verordnung; Abwehr unmittelbar zu erwartender oder zur Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände; Verstoß gegen Verordnung des Landes; verwaltungspolizeiliche Regelung steht nicht im Einklang mit einer abschließend formulierten landesrechtlichen Bestimmung)
VfGH 7. 10. 2010, V 110/09