BDG: § 38 Abs 2 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse; stellvertretender Kommandant einer Polizeiinspektion, Verursachung eines Verkehrsunfalls in alkoholisiertem Zustand)
B-VG: Art 83 Abs 2 (gesetzlicher Richter, keine Verletzungsmöglichkeit durch bloße Verletzung von Verfahrensvorschriften)