VO (EG) 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der GAP: Art 42 Abs 4 (Referenzbeträge aus nationaler Reserve an Betriebsinhaber in besonderer Lage
Art 34 (Anträge auf Einheitliche Betriebsprämie bzw auf Anerkennung als Sonderfall bis 15. Mai des ersten Jahres der Betriebsprämienregelung; Ausnahmen für außergewöhnliche Umstände)