vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 28. 9. 2010, 2009/05/0316 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/798ZfV 2011, 511 Heft 3 v. 6.7.2011

AVG: § 13 Abs 8 (Antragsänderung, Zulässigkeit, Voraussetzungen; keine Änderung der Sache ihrem Wesen nach; zulässige Änderung, dennoch neuer Lauf der Entscheidungsfrist; Verpflichtung der Baubehörde, dem Antragsteller Gelegenheit zur Änderung des Antrags zur Vermeidung von Abweisungsgründen zu geben; im Wesentlichen unverändertes Erscheinungsbild eines Baukörpers)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!