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VwGH 26. 11. 2010, 2010/02/0266 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/770ZfV 2011, 504 Heft 3 v. 6.7.2011

VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung; minderer Grad des Versehens, keiner; Rechtsanwaltskanzlei; Fristberechnung und Fristsetzung durch Kanzleiangestellte)

VwGH 26. 11. 2010, 2010/02/0266

Die Frage der Fristsetzung und Fristvormerkung ist keine Angelegenheit, die einer Kanzleiangestellten in alleiniger Verantwortlichkeit übertragen werden kann. Wird eine solche Fristsetzung und Vormerkung von der Kanzleiangestellten vorgenommen, so obliegt dem RA die Beaufsichtigungs- und Kontrollpflicht.

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