VwGG: § 41 (VwGH, Prüfungsmaßstab; keine Berücksichtigung der nach Erlassung des angefochtenen Bescheides, wenn auch rückwirkend, geschaffenen Rechtslage)
VwGG: § 41 (VwGH, Prüfungsmaßstab; keine Berücksichtigung der nach Erlassung des angefochtenen Bescheides, wenn auch rückwirkend, geschaffenen Rechtslage)