BundesvergabeG 2006: § 68 Abs 1 Z 5 (Ausschluss von Teilnahme am Vergabeverfahren durch Auftraggeber; vom Auftraggeber nachweislich festgestellte schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes; Gewichtung, Verhältnismäßigkeit zu strafgerichtlicher Verurteilung nach Abs 1; bewusste Verrechnung einer nicht erbrachten Leistung)
VwGH 8.10.2010, 2009/04/0214