B-VG: Art 89 Abs 2 (Bedenken eines Gerichtes gegen Anwendung einer Verordnung wegen Gesetzwidrigkeit; Aufhebungsantrag beim VfGH; Unabhängige Verwaltungssenate; sinngemäße Anwendung; kein subjektives Recht auf Ausübung des Antragsrechtes; Pflicht des UVS, sich mit vorgebrachten Bedenken auseinanderzusetzen)
Art 129a Abs 3 (unabhängige Verwaltungssenate; sinngemäße Anwendung des Art 89)