ASVG: § 11 Abs 1 (Ende der Pflichtversicherung mit Ende des Beschäftigungsverhältnisses)
§ 33 (Anmeldung von Beschäftigten vor Arbeitsantritt)
§ 35 Abs 3 (Übertragung von Meldepflichten auf Bevollmächtigte; fehlende Bekanntgabe der Übertragung an den Versicherungsträger)