ASVG: § 9 Abs 1 (Arbeitswilligkeit; keine Verpflichtung des Arbeitslosen sich für sofortigen Dienstantritt innerhalb einer Stunde bereit zu halten; Zumutbarkeit des Arbeitsantritts am Montag bei Verständigung des Arbeitslosen am davor liegenden Freitag)
§ 10 Abs 1 (Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Weigerung der Annahme einer zumutbaren Beschäftigung; ebenso)