ASVG: § 4 Abs 1 Z 1 (Dienstverhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Vollversicherungspflicht)
§ 4 Abs 2 (Dienstnehmereigenschaft; Feststehen der Versicherungspflicht, wenn von der Finanzbehörde die Lohnsteuerpflicht festgestellt wurde)