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VwGH 23. 11. 2010, 2010/11/0198 (Militärwesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/716ZfV 2011, 471 Heft 3 v. 6.7.2011

WehrG 2001: § 20 idF BGBl I 2009/85 (Grundwehrdienst; zur Leistung des Grundwehrdienstes sind alle Wehrpflichtigen verpflichtet; der Zeitpunkt, an dem dieser Präsenzdienst erstmalig anzutreten ist, hat vor Vollendung des 35. Lebensjahres des Wehrpflichtigen zu liegen; hier: Feststellungsantrag, dass Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes erloschen ist)

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