Tir GVG: § 2 Abs 6 (Freizeitwohnsitze; Begriffsbestimmung; Verweis auf Tir ROG; Nichtvorliegen eines Freizeitwohnsitzes nur bei deutlichem Übergewicht der Nutzung hinsichtlich beruflicher und familiärer Lebensbeziehungen)
Tir GVG: § 2 Abs 6 (Freizeitwohnsitze; Begriffsbestimmung; Verweis auf Tir ROG; Nichtvorliegen eines Freizeitwohnsitzes nur bei deutlichem Übergewicht der Nutzung hinsichtlich beruflicher und familiärer Lebensbeziehungen)