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VwGH 5. 11. 2010, 2010/04/0056 (Gewerberecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/706ZfV 2011, 467 Heft 3 v. 6.7.2011

GewO 1994: § 113 Abs 5 (Sperrstunde und Aufsperrstunde; Vorverlegung; sicherheitspolizeiliche Bedenken infolge gehäufter Vorfälle von strafrechtlicher Bedeutung im Bereich gegenständlichen Lokals; keine Durchschnittsberechnung der Häufigkeit an Hand Betriebsart; zulässige Zurechnung von Vorfällen vor dem Lokal; mögliche wirtschaftliche Beeinträchtigung kein Entscheidungskriterium)

VwGH 5. 11. 2010, 2010/04/0056

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