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VwGH 26. 11. 2010, 2008/04/0235 und andere (Gewerberecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/705ZfV 2011, 466 Heft 3 v. 6.7.2011

GewO: § 137 Abs 2a (Nebengewerbe der Versicherungsvermittlung; Neubegründung, Frist nur bis 31. 12. 2008)

§ 137c Abs 3 (unter anderem Gewerbe der Versicherungsvermittlung sowie Begründung des Nebengewerbes zur Versicherungsvermittlung; Gewerbeausübung erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister; Sonderregelung zur grundsätzlichen Norm des § 5 Abs 1 für Anmeldegewerbe)

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