FPG: § 56 Abs 1 (Ausweisung von Fremden mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" oder "Daueraufenthalt - Familienangehöriger"; Prognose einer schweren Gefahr für die öff Ordnung und Sicherheit)
§ 56 Abs 2 (schwere Gefahr; Vorliegen bestimmter strafgerichtlicher Verurteilungen zu unbedingter Freiheitsstrafe; schwerer Raub)