FPG 2005: § 11 (Festlegung von besonderen Regeln für das Verfahren vor den österreichischen Vertretungsbehörden; hier: "Erledigung" der österreichischen Botschaft Abuja ist nicht als Bescheid anzusehen)
VwGH 9. 11. 2010, 2007/21/0299
(S Verwaltungsgerichtsbarkeit)