Krnt Bauvorschriften: § 4 Abs 1 und 3 (Abstände von baulichen Anlagen, die kein Gebäude; Werbepylon)
§ 5 Abs 1 (Abstandsflächen, für jede Außenwand eines Gebäudes zu ermitteln)
§ 10 Abs 1 (Abstand zwischen baulichen Anlagen sowie zwischen baulichen Anlagen und Gebäuden bzw zur Grundstücksgrenze; subsidiäre Regelung zu den §§ 4 bis 7)