Nö BauO 1996: § 35 Abs 2 Z 3 (Abbruchauftrag; Bauwerk ohne Baubewilligung und das Bauwerk ist unzulässig; Bauwerk im seitlichen Bauwich; Auftrag bezüglich eines Gebäudes, hinsichtlich eines Gebäudeteils bereits bestehender Beseitigungsauftrag; ne bis in idem, Rechtskraft; neuerlicher Auftrag auf denselben Bauteil unzulässig)
VwGH 6. 7. 2010, 2009/05/0004