Stmk BauG: § 36 (vorübergehende Benützung fremden Grundes; Antrag auf Genehmigung des Betretens des Nachbargrundstücks zur Durchführung aufgetragener Sanierungsmaßnahmen an einem Bauwerk; Beschränkung bis zu einer bestimmten Kalenderwoche; Aufhebung des positiven Bewilligungsbescheids durch Berufungsbehörde)