AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Verschleppung durch Soldaten zur Ausforschung Dritter, Blickfeld der Sicherheitsbehörden, Tschetschenien)
§ 10 Abs 1 (Asylerstreckungsantrag von Angehörigen, Zuwarten mit Entscheidung über Erstreckung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens über den Hauptantrag)