ASchG: § 130 Abs 1 Z 16 (Strafbestimmungen; Arbeitgeber; Verletzung der Verpflichtungen betreffend die Beschaffenheit, die Aufstellung, die Benutzung, die Prüfung oder die Wartung von Arbeitsmitteln)
AM-VO: § 43 (Gefahrenstellen durch Kraftübertragungseinrichtungen; keine Spezialbestimmung für Quetsch- und Scherstellen an Arbeitsmitteln)