AWG 2002: § 13a Abs 1 Z 3 (Pflichten für Hersteller und Importeure; diese Bestimmung dient der Umsetzung der WEEE-RL; nur derjenige, der seinen Sitz in Österreich hat, kann ein Produkt "nach Österreich einführen")
AWG 2002: § 13a Abs 1 Z 3 (Pflichten für Hersteller und Importeure; diese Bestimmung dient der Umsetzung der WEEE-RL; nur derjenige, der seinen Sitz in Österreich hat, kann ein Produkt "nach Österreich einführen")