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VfGH 11. 6. 2010, B 450/09 (Straßenpolizei)

JudikaturVfGHZfV 2011/545ZfV 2011, 342 Heft 2 v. 5.5.2011

StVO: § 43 Abs 1 lit d (Verkehrsverbote, Verkehrserleichterungen und Hinweise; dauernd stark gehbehinderte Personen; Freihaltung von Straßenstellen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen durch Halteverbot; unmittelbare Nähe von Gebäuden, die von solchen Personen in der Regel häufig besucht werden, wie Invalidenämter, bestimmte Krankenhäuser oder Ambulatorien, Sozialversicherungseinrichtungen udgl; demonstrative Aufzählung; Wiener Innenstadt; Nähe zu Ministerien, Urania Ring und offener Polizeiinspektion)

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