MRK: Art 8 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens, Eingriff)
Art 8 Abs 2 (ebenso, fehlende Interessenabwägung; 13-jähriger Aufenthalt, mehrjährige Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte, Familienleben mit österreichischem Ehegatten)