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VfGH 17. 6. 2009, V 6/09 ua (Abfallwirtschaft)

JudikaturVfGHZfV 2011/495ZfV 2011, 316 Heft 2 v. 5.5.2011

Stmk AWG 2004: § 12 Abs 1 idF LGBl 2006/56 (mit dem Verladen auf ein Fahrzeug der öffentlichen Abfuhr geht das Eigentum am Abfall auf den jeweiligen Abfallwirtschaftsverband über)

Grazer Abfuhrordnung 2006 vom 16. 11. 2006: § 11 Abs 1 (mit dem Einbringen in ein Sammelbehältnis der öffentlichen Abfuhr geht das Eigentum am Abfall auf den Abfallwirtschaftsverband der Landeshauptstadt Graz über; Aufhebung wegen Gesetzwidrigkeit)

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