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VwGH 21. 9. 2010, 2007/11/0277 (Zivildienst)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/491ZfV 2011, 314 Heft 2 v. 5.5.2011

Zivildienst-Übergangsrecht 2006 idF BGBl I 2006/40: § 1 Abs 1 (vermögensrechtliche Ansprüche, die aufgrund des § 28 Abs 1 ZDG vor Inkrafttreten der VerpflegungsV entstanden sind, sind bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes vom Anspruchsberechtigten geltend zu machen; Voraussetzungen)

§ 1 Abs 2 (Abgeltung der Ansprüche nach Abs 1 binnen drei Monaten ab Geltendmachung; Voraussetzungen)

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