AVG: § 68 Abs 1 (rechtskräftiger Bescheid, Antrag auf Abänderung, Zurückweisung)
§ 68 Abs 3 (rechtskräftiger Bescheid, Abänderung, Voraussetzungen; Wahrung des öffentlichen Wohls)
Stmk BauG: § 34 Abs 1 (Bauherr, Verwendung eines hiezu gesetzlich berechtigten Bauführers für die Durchführung des Bauvorhabens)