VStG: § 9 Abs 2 (Verantwortlichkeit; Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten; hier: Beauftragung eines Unternehmens zu Verhandlungen mit Behörden ist keine Bestellung als verantwortlicher Beauftragter)
VwGH 30. 9. 2010, 2008/07/0180
(S Wasserrecht)