ZustG: § 8 Abs 2 (Voraussetzungen für die Zustellung ohne vorausgehenden Zustellversuch; Änderung der Abgabestelle; Unmöglichkeit der Feststellung einer anderen Abgabestelle)
VwGH 29. 6. 2010, 2006/18/0389
1. Voraussetzungen für die als Zustellung geltende Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch nach § 8 Abs 2 ZustG sind die Änderung der bisherigen Abgabenstelle, die Unterlassung der Mitteilung hievon und die Unmöglichkeit, eine (andere neue) Abgabestelle ohne Schwierigkeiten festzustellen (VwGH 23. 11. 2006, 2005/20/0480 = ZfVB 2007/2030).