VStG: § 54a Abs 1 (Aufschub des Strafvollzuges, wichtiger Grund; hier fehlende stichhaltige Gründe für Wiederaufnahme)
§ 54a Abs 3 (ebenso, ununterbrochene sechswöchige Verwaltungsstrafhaft)
AVG: § 69 (Wiederaufnahme des Verfahrens)
VStG: § 54a Abs 1 (Aufschub des Strafvollzuges, wichtiger Grund; hier fehlende stichhaltige Gründe für Wiederaufnahme)
§ 54a Abs 3 (ebenso, ununterbrochene sechswöchige Verwaltungsstrafhaft)
AVG: § 69 (Wiederaufnahme des Verfahrens)