VwGG: § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Gegenstandslosigkeit sonstige; Erklärung über Absicht einer freiwilligen Rückkehr in den Herkunftsstaat, Heimreise, Wegfall des rechtlichen Interesses)
VwGH 20. 10. 2010, 2008/23/1321
Nach Einleitung des Vorverfahrens erklärte der Bf vor der VwGH, er beabsichtige freiwillig (in seinen Herkunftsstaat) zurückzukehren und reiste unter Gewährung von Rückkehrhilfe aus. Damit hat der Bf unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ein rechtliches Interesse an einer Entscheidung des VwGH nicht mehr besteht. Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG.