BundesvergabeG 2006: § 118 Abs 1 (Angebotsöffnung; Sache des Auftraggebers; Kommission, mindestens zwei sachkundige Vertreter; rechtswidrige Unterlassung der Verlesung eines Preises infolge unrichtiger Rechtsansicht des Leiters der Kommission; keine Pflicht des Bieters, dieser Rechtsansicht zu misstrauen und Verlesung zu verlangen)
§ 118 Abs 5 Z 2 (Angebotsöffnung; Verlesen von Gesamtpreis und Angebotspreis)