StVO: § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest, Verweigerung; Erteilung der Ermächtigung an Organ des Straßenaufsicht; Zusammenlegung der Wachkörper für Fortbestehen der Ermächtigung ohne Belang; Ermächtigungsurkunde des Meldungslegers, Hinweis in Anzeige ausreichend)
VwGH 24. 9. 2010, 2009/02/0242