ASVG: § 4 Abs 2 (Dienstnehmereigenschaft; Verhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Konkurrenzverbot; zur Verfügung gestelltes Büro und Mobiltelefon; Vertretung nur mit Genehmigung)
ASVG: § 4 Abs 2 (Dienstnehmereigenschaft; Verhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Konkurrenzverbot; zur Verfügung gestelltes Büro und Mobiltelefon; Vertretung nur mit Genehmigung)