FSG idF BGBl I 2009/93: § 3 Abs 1 Z 3 (Voraussetzungen für die Erteilung der Lenkberechtigung; gesundheitliche Eignung)
§ 8 Abs 1 (gesundheitliche Eignung; es führen nur solche Leistungsdefizite zur Entziehung der Lenkberechtigung, die die Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, ausschließen)