NAG: § 1 Abs 2 Z 1 (Geltungsbereich des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes; keine Anwendbarkeit auf Fremde, die nach den asylrechtlichen Bestimmungen zum Aufenthalt berechtigt sind; keine Verpflichtung der Behörde, zur Zurückziehung des Asylantrages anzuleiten)
VwGH 9. 9. 2010, 2008/22/0736