NAG: § 21 Abs 1 (Verfahren bei Erstanträgen; Auslandsantragstellung)
§ 72 (Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen; besonders berücksichtigungswürdige Fälle; langjähriger Inlandsaufenthalt, Entwurzelung im Heimatland, gute Integration in Österreich)