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VwGH 23. 6. 2010, 2010/06/0090 (Baurecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/314ZfV 2011, 234 Heft 2 v. 5.5.2011

Vlbg BauG: § 6 (Mindestabstände)

§ 7 Abs 1 (ebenso, Ausnahmen; Zustimmung des betroffenen Nachbarn; keine grundsätzliche Zustimmung, Zustimmung nur zu konkretem Projekt)

AVG: § 42 Abs 3 (sogenannte Quasiwiedereinsetzung im Falle der Hinderung, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, kein Verschulden oder nur minderer Grad des Versehens; Einwendungen binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, längstens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung; Ermittlungs- und Begründungspflicht der Behörde; ärztliches Attest, das auf Wegfall des Hindernisses mehr als 14 Tage vor Antragstellung hinweist)

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